Impressum

Bruce Kapusta Entertainment
Postfach 3174
53831 Troisdorf
Telefon: 02241 – 84 40 277
Telefax: 02241 – 84 40 879
E-Mail: mail@bruce-kapusta.de

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bruce Kapusta Entertainment

1. Allgemeines – Geltungsbereich AGB
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle von Bruce Kapusta Entertainment (BKE) angebotenen Leistungen. Durch Vertragsabschluss erkennt der Kunde/Veranstalter diese Bedingungen an, so dass diese damit Vertragsbestandteil werden. Anderslautende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Vertragsschluss
Grundsätzlich kommt ein Vertrag mit gegenseitiger Vertragsunterzeichnung zustande und kann per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg übermittelt werden. Nach Vertragsunterzeichnung des Kunden wird der Termin verbindlich im Buchungskalender eingetragen. Bis dahin wird der Termin reserviert. Ausnahmsweise kommt ein Vertrag (z.B. bei sehr kurzfristigen Anfragen oder bei Buchung einer Zusatzoption vor Ort) durch mündliche Absprache zustande.
Der Auftraggeber/Kunde wird mit der Buchung bzw. Abschluss des Vertrages zum Veranstalter.
3. Fälligkeit der Gage und Abgaben
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist BKE berechtigt, eine Teilzahlung oder den Gesamtbetrag 4 Wochen vor der Veranstaltung in Rechnung zu stellen. Bei Nichtzahlung besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Auftritts. Optional hinzu buchbare Zusatzleistungen, wie z.B. die Verlängerungen der Show, sind in der Regel unmittelbar nach Veranstaltung in bar fällig.
Dem Veranstalter steht es nicht zu, die Gage einzubehalten, wenn die gebuchte Dienstleistung erfüllt wurde, aber diese dem Veranstalter nicht gefallen hat oder der gewünschte Erfolg einer Veranstaltung nicht erzielt wurde.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung anfallen können, wie z.B. GEMA, KSK oder örtliche Abgaben sind vom Veranstalter abzuführen, soweit nichts anders vereinbart wird.
4. Veranstaltungstechnik
Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt BKE Licht- und Beschallungstechnik sowie Technik-Personal zur Verfügung. Bei öffentlichen Veranstaltungen stellt der Veranstalter eine der Größenordnung der Veranstaltung entsprechende Licht- und Beschallungstechnik mit BKE in Absprache zur Verfügung.
5. Durchführung des Auftritts
Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Techniker freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben und der Auftritt zum vereinbarten Zeitpunkt durchführbar ist. Erforderliche Zufahrtsscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Veranstalters und werden rechtzeitig vor der Veranstaltung zugestellt, spätestens jedoch 5 Werktage vor der Veranstaltung. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen oder Zeitverzögerungen im Programmablauf ein rechtzeitiger Auftrittsbeginn nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Veranstalters. Auch bei einem verspäteten Auftrittsbeginn oder gar der Nichtdurchführung des Auftritts aus diesen oder weiteren vom Veranstalter zu vertretenden Gründen wird die vereinbarte Gage fällig. Eine Wartezeit bis 10 Minuten nehmen die Vertragspartner in Kauf. Wartezeiten und Ablaufänderungen, die nicht vom Künstler zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Veranstalters.
Die Bühnenanweisungen von BKE bzw. der einzelnen Künstler sind Bestanteil des Vertrages und werden mit Vertragsunterzeichnung verbindlich anerkannt. Dies gilt auch bei Buchung über eine Agentur.
Die Programmgestaltung incl. Bühnenperformance und Effekten obliegt ausschließlich BKE und dem einzelnen Künstler. Uhrzeitänderungen bleiben BKE bzw. dem Künstler vorbehalten und bedürfen nicht der Schriftform. Die Verteilung von Werbematerial und der Verkauf von Merchandising-Artikeln ist allein BKE bzw. dem einzelnen Künstler gestattet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
BKE haftet bei Vermittlung von Künstlern nicht für deren Verhalten. Jeder Künstler handelt und haftet in Eigenverantwortung.
Mit Vertragsunterzeichnung erklärt sich der Veranstalter mit der Erstellung und Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen durch BKE einverstanden. Die kommerzielle Verwendung von Fotos und Videoaufnahmen durch den Veranstalter steht unter dem Genehmigungsvorbehalt von BKE bzw. des jeweiligen Künstlers.
6. Aufhebungsvorbehalt, Ersatz bei Ausfall
Sollte es aus unvorhersehbaren Gründen dazu kommen, dass am Buchungstag ein Künstler gehindert ist, die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen, behält sich BKE vor, mit dem Veranstalter einen anderen Termin zu vereinbaren, einen anderen Künstler gleicher Preisklasse als Ersatz vorzuschlagen oder den Künstler honorarlos aus dem Vertrag zu entlassen und aus dem Veranstaltungsprogramm zu streichen.
7. Regelung bei Schäden am Veranstaltungsort
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass das technische Equipment von BKE vor Witterung und Schäden geschützt ist und vom Veranstalter bereitgestelltes Equipment sich in einem einwandfreien sowie ordnungsgemäßen Zustand befindet. Der Veranstalter haftet in vollem Umfang für alle Schäden am technischen Equipment von BKE, welche während einer gebuchten Veranstaltung verursacht werden, und sämtliche Schäden, die durch nicht einwandfreies und ordnungsgemäßes Equipment des Veranstalters verursacht werden.
Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit von Künstler und Equipment von BKE und ist verpflichtet, dass nach erfolgreichem Aufbau des Equipments durch BKE keine Geräte verschoben, umgebaut oder abgebaut werden.
Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen, wie z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, Unwetter, technische Störungen, Schäden oder fehlende Besucher, sind BKE und der Künstler bei vollem Gagenanspruch zum Abbruch oder zur Kürzung des Auftritts berechtigt.
8. Verwendung von Kundendaten
Wir verwenden Kunden- und Veranstalterdaten ausschließlich, soweit dies für die Vertragsabwicklung notwendig ist und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) steht. Weitere Details können der Datenschutzerklärung unter www.bruce-kapusta.de entnommen werden.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Alle Verträge unterliegen deutschem Recht.
Stand: 28.08.2019